Sobald die Energieberatung abgeschlossen ist, kannst du auch deinen Auftrag zum (endgültigen) Abschluss bringen.
Ggf. musst du selbst vorher noch einmal die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort prüfen, sollten die Fotos, Unterlagen etc. aus der Vorbereitungsphase nicht vollends ausreichend gewesen sein.
Danach kannst du die Mengen und Preise in deinem Angebot finalisieren. Tipp: Festpreis-Angebot bieten. Das gibt dem Kunden Sicherheit, dass das Budget in jedem Fall passen wird.
Lasse dir dann den Auftrag vom Kunden unterschreiben. Hast du vorab eine Finanzierungs-Anfrage gestellt, kannst du die Finanzierung bei der Auftragserteilung direkt mit abschließen.
Nach der Auftragserteilung ist es ratsam, dem Kunden einen Fahrplan an die Hand zu geben, in dem die nächsten Schritte erklärt werden. Wichtig ist es allerdings, an dieser Stelle keine festen Termine zu versprechen. Je nach Verfügbarkeit von Kooperationspartnern und Material kann sich in der Planung/Ausführung durchaus noch etwas verschieben.
Beispiel: Kundeninfo-Umsetzungs-Fahrplan-PV
Zudem sollte der Kunde an dieser Stelle folgende Informationen/Unterlagen erhalten:
- Widerrufsbelehrung (Beispiel Beneke) – weitere Informationen siehe unten!
- Inbetriebnahme Anlagenbetreiberangaben für die Netzanmeldung (Beispiel Beneke)
(Hier werden Grunddaten zum Anlagenbetreiber, Energieversorger, Zähler, der Besteuerung und zur Anmeldung im Marktstammdatenregister abgefragt, die später für die Inbetriebnahme der Anlage bzw. die Netzanmeldung benötigt werden.) - Unterlagen Finanzierung Cronbank (Beispiel Beneke)
(Siehe hierzu auch entsprechende Rubrik in der Wissensdatenbank.)
Wichtig: Widerrufsbelehrung muss sein!
Erhält der Kunde/Verbraucher bei Vertragsschluss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, kann er dieses Recht zwei Wochen lang ausüben und muss zugleich Wertersatz für die bis dahin angefallenen Material- und Arbeitskosten leisten, sofern vor dem Ende der Widerrufsfrist bestellt/begonnen wurde. Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist jedoch um ein Jahr. Der Kunde/Verbraucher kann den Vertrag dann also 12 Monate und zwei Wochen lang widerrufen – und muss keinen Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen.
Weitere Informationen und Muster:
ZDH Praxis Recht: Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern
Anlage 1: Unterscheidung von Werklieferungsverträgen und Werkverträgen
Anlage 2: Muster_Widerrufsbelehrungen_aktualisiert_Nov_2022
(Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. Berlin)