Die Wirkleistungsbeschränkung ist seit 2012 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben. Als Grund hierfür wird die Gewährleistung der Stromnetzstabilität angegeben. Wenn ein ganzes Wohngebiet mit Solaranlagen ausgestattet ist und alle Systeme bei perfekten Einstrahlungsbedingungen auf Hochtouren laufen, soll die Begrenzung dafür sorgen, dass das Netz ausreichend Strom aufnehmen kann, ohne zusammenzubrechen.
Jeder Netzbetreiber hat das Recht, vor Ort eine fernbedienbare Funkrundsteuerung zu verlangen, über die sich die Einspeisung ins Netz drosseln ließe. Für kleine Solaranlagen z.B. auf Einfamilienhäusern stünden die Kosten für eine solche Steuerungseinheit allerdings in keinem Verhältnis zum Wert der Solaranlage. Darum dürfen Hausbesitzer auf diese Steuerungseinheit verzichten, wenn sie ihre Solaranlage in der Maximalleistung begrenzen und somit auch höchstens 70% ins Netz einspeisen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können sie ihren Solarstrom auch an den Netzbetreiber verkaufen. Kurz gesagt galt bisher: Keine Einspeisevergütung ohne Wirkleistungsbegrenzung.
Bisher waren alle PV-Anlagen bis 25 kW von dieser Wirkleistungsbeschränkung, auch bekannt als 70-Prozent-Regelung, betroffen. Um die Stromproduktion hierzulande zu erhöhen, hat die Bundesregierung im Oktober 2022 im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes die Abschaffung der Wirkleistungsbeschränkung beschlossen.
Mit dem EEG 2023 entfällt diese 70-Prozent-Regelung!
- Alle neugebauten PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 kW, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen werden, sind von der 70-Prozent-Regelung generell nicht mehr betroffen.
- Bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung wird die 70-Prozent-Regelung zum 01.01.2023 aufgehoben.
- Für Bestandsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung gilt eine Sonderregelung: Die Messstellenbetreiber sind dazu verpflichtet, bundesweit alte Stromzähler durch intelligente Messsysteme (Smart Meter) zu ersetzen. Sobald die intelligenten Stromzähler eingebaut sind, entfällt auch für bestehende Solaranlagen mit mehr als 7 kW die 70-Prozent-Regelung.