Was ist bei der Auslegung und Planung einer PV-Anlage grundsätzlich zu berücksichtigen?
- Lage, Örtlichkeit der PV-Anlage
- Schneezone (ggf. Einbau von Rückhaltesystemen)
- Windlastzone
- Höhe der Anlage über dem Gelände
- Dachneigung der Anlage
- Tragfähigkeit der Dach-/ Fassadenkonstruktion
- Befestigungsart der PV-Anlage
- Beschaffenheit des Untergrundes bzw. der Unterkonstruktion
- Art der Anlage (Indach, Aufdach, aufgeständert, Gründach-Anlage)
- Vorh. Wärmeschutz, Feuchteschutz
- ggf. Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit
- Brandschutz (Abstand zu Brandschutz und Gebäudetrennwänden)
- Planungsrechtliche Gegebenheiten (Grenzbebauung, Gestaltungssatzungen)
- Beschaffenheit der Dacheindeckung bzw. Abdichtung (Prüfung auf Funktionalität und Beständigkeit)
- Einbindung in die Dacheindeckung, Dachabdichtung
- Auslegung von Sicherheitsvorkehrung für Wartungs- und Reparatur-Arbeiten
- Reinigung der PV-Module
- ggf. Denkmalschutz
Wichtig: In und auf Dächern und Außenwänden aus Asbestzement dürfen keine Solaranlagen installiert werden (TRGS 519)!
Bei nachträglichem Ein- bzw. Aufbau einer Solaranlage in, über oder vor die bestehende Dach- bzw. Wandfläche sind die Anforderungen der Dachdeckung, Dachabdichtung oder Außenwandbekleidung nach dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks zu beachten. Bei aufgeständerten Solaranlagen muss die Funktionsfähigkeit der darunter liegenden Deckung gewährleistet sein. Die Aufständerungselemente sind auf die jeweilige Dachdeckung, die Dachneigung und auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen. Darüber hinaus müssen der Wärmeschutz und die Tragfähigkeit geprüft werden.