Mit dem Zuwachs an PV-Anlagen sind auch die damit einhergehenden Unfallzahlen rapide gestiegen. Arbeiten auf Dächern sind gefährlich und Abstürze haben oft schwere Verletzungen, bleibende Gesundheitsschäden oder sogar den Tod zur Folge. Daher ist beim Auf-/Einbau von PV-Anlagen eine Absturzsicherung Vorschrift.
Außerdem besteht bei älteren Gebäuden das Risiko von Asbest. Dies sollte kontrolliert und geprüft werden, damit nötige Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Das Wohl der Mitarbeiter und das Eigene müssen immer vor den Gewinn gestellt werden.
Hier einige allgemeine Hinweise zum Arbeitsschutz (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Bestandteil der Planung von PV-Anlagen sind auch
- Gefahrenbeurteilung
- Planung der Baustelleneinrichtung
- Planung von (Fassaden-) Gerüsten
- Planung der Absturzsicherung (Geländer und Anschlageinrichtungen)
- Anseilschutz bei der Ausführung ist verboten!
- Kollektivschutz wie Geländer, Fassadengerüste, Abnetzungen auch bei Wartung, Instandhaltungsarbeiten dem Individualschutz (Anseilschutz) vorziehen.
- Vorsicht bei Wellplatten aus Faserzement. Erhöhte Durchbruchgefahr. Ein Abnetzen ist fast unumgänglich.
- Und: bei Faserzementeindeckungen vor 1990 muss mit Asbest gerechnet werden.