Satzung Bundesverband innovativer Handwerker für erneuerbare Energien e. V.
Stand: 01.03.2022
Die Mitglieder haben einen Beitrag zu leisten, dessen Höhe sich aus der Beitragsordnung ergibt. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung. Die erste Beitragsordnung hat die Gründungsversammlung festgelegt. Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung durch Beschluss vom 01. März 2024 mit Wirkung zum gleichen Tage geändert. Die Beitragsordnung in der Fassung vom 01. März 2024 liegt dieser Satzung als Anlage bei. Die Festsetzung der Fälligkeit und Zahlungsweise des Beitrages ergibt sich aus der Beitragsordnung.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Heeslingen, den 01. März 2024
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