In zwei wichtigen Urteilen haben die Richter die neuen Paragrafen des EEG 2022 angewendet. Kläger aus Düsseldorf und Siegen bekamen Recht. Die Genehmigung ihrer Solaranlagen durch den Denkmalschutz darf ihnen nicht verweigert werden. Die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Golzheimer Siedlung in Düsseldorf hat ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen Anspruch auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installation von Solaranlagen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen Ende November in zwei Grundsatzurteilen zum Denkmalrecht entschieden.
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