Für eine Photovoltaik-Anlage auf einem Einfamilienhaus wurde 2021 für die im Folgejahr geplante Anschaffung ein steuermindernder Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht. Nachdem die Einnahmen aus solchen Anlagen rückwirkend zum Januar 2022 steuerfrei wurden, machte das Finanzamt diesen Abzugsbetrag rückgängig. Vorläufig* zu Recht, wie jetzt das Finanzgericht Köln entschied.
Nähere Informationen findest Du unter folgenden Link: Finanzamt macht Investitionsabzugsbeträge für Photovoltaik-Anlagen rückgängig