Rechtliche Grundlagen zum Brandschutz

Solaranlagen unterliegen mit ihren Bauteilen den jeweils vor Ort gültigen Brandschutzvorschriften. Hierzu zählen insbesondere

  • die Landesbauordnung (LBO),
  • die Leitungsanlagenrichtlinie (LAR),
  • die Industriebaurichtlinie (IndBauRL),
  • die einschlägigen VDE-Vorschriften
  • und die Bauregelliste.

Siehe hierzu auch DIN EN 13501-5 und DIN 4108.

Aufgrund der Vielzahl der zum Einsatz kommenden Bauteile mit unterschiedlichem Brandverhalten (Verrahmung, Abdeckung, Solarzelle, Kabel etc.) ist für nicht geregelte Bauprodukte ggf. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) erforderlich.

 

Ein allgemein gültiger Verwendbarkeitsnachweis ist gegenwärtig nicht vorhanden. Derzeit werden aus diesem Grund, stark vereinfacht, Solaranlagen als “schwerentflammbar” (Kategorie B1) eingestuft.
Weitere Bauteile wie z. B. die Verrahmung, die Folienabdeckung oder der Folienuntergrund sowie Kabel usw. werden, wenn sie aus Kunststoffen bestehen, der Kategorie B2 (“normalentflammbar”) zugeordnet.

Ein Verwendbarkeitsnachweis ist nicht erforderlich, wenn

  • eine CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2006/95/EG bzw. eine Zertifizierung nach DIN EN 61215, DIN EN 61464 sowie DIN EN 61730 erfolgt ist.
  • die Dachneigung nicht mehr als 75 Grad beträgt.
  • Freilandanlagen im öffentlich nicht zugänglichen Bereich erstellt sind.
  • die Modulfläche nicht mehr als zwei Quadratmeter beträgt und die Glasfläche mechanisch gesichert ist.
  • Solar-Module nach der Regelung für Fassadenelemente die Anforderungen nach der Bauregelliste C (BRL) lfd. Nr. 2.1 erfüllen. Andernfalls ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZIE) bei der oberen Bauaufsicht einzuholen.

 

Bestehen aus brandschutztechnischer Sicht Anforderungen, bspw. Nichtbrennbarkeit bei Außenfassaden, ist das Brandverhalten zu verifizieren, auch wenn ansonsten keine Verpflichtung zu einer AbZ bestehen.

Dachintegrierte Solar-Module benötigen ein Prüfzeugnis für den Nachweis der “harten Bedachung” gemäß DIN V ENV 1187 der Klasse BRoof (t1).
Erfüllen dachintegrierte PV-Module die Anforderung der harten Bedachung gemäß DIN V ENV 1187 der Klasse BRoof (t1), können die Module bis an die Brandwand gebaut werden.