Bundesverband innovativer Handwerker für erneuerbare Energien e. V.
(nachfolgend Verein genannt)
Stand: 01.03.2024
Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen bzw. monatlichen Mitgliedsbeitrag nach Vorgaben des § 3 dieser Beitragsordnung zu zahlen. Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen.
Die Höhe der Beiträge der einzelnen Mitglieder bestimmt sich wie folgt:
Ordentliche Mitglieder:
Handwerker (Meister) und Handwerksbetriebe (Meisterbetriebe), die Leistungen auf dem Bereich der erneuerbaren Energien anbieten (Dachdecker, Zimmerer, Elektriker und Heizungsbauer):
Monatlicher Beitrag: € 185,00 / Jahresbeitrag: € 2.220,00
Fördermitglieder:
Industrielle Betriebe, die als Erzeuger bzw. Händler Rohstoffe, Werkstoffe, Bauteile etc. auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien anbieten:
Jahresbeitrag € 5.000,00
Assoziierte Mitglieder:
Sonstige Anbieter freier Dienstleistungen, bspw. Architekten, Energieberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und
Jahresbeitrag:
€ 139,00 bis zum 31. Dezember 2024
€ 980,00 ab dem 01. Januar 2025
Ergänzend zu der Regelung in § 4 Ziff. 2 b) der Satzung steht assoziierten
Mitgliedern unabhängig vom Eintrittszeitpunkt ein einmaliges
Sonderaustrittsrecht mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 zu. Dieses
Sonderaustrittsrecht ist mit einer Frist von drei Monaten – spätestens bis zum
30. September 2024 – durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
auszuüben.
Heeslingen, den 01. März 2024
© Bundesverband innovativer Handwerker für erneuerbare Energien e.V.